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Wortlaut des § 263 StGB

Entstehungsgeschichte des § 263 StGB

Prüfungsschema (Überblick)

Prüfungsschema (Details)

Allgemeines zu § 263 StGB

Struktur des § 263 StGB

Objektiver Tatbestand

Subjektiver Tatbestand

Normalfall

Betrugsarten / Fallgruppen

Regelbeispiele des § 263 III StGB

Qualifikaiton des § 263 V StGB

Wichtige Gerichtsentscheidungen

Allgemeines zu § 263 StGB:

 

Stellung im StGB: Besonderer Teil, 22. Abschnitt (Betrug und Untreue)

Geschütztes Rechtsgut: Vermögen

Betrugsopfer: nur der Vermögensgeschädigte, also nicht zwingend der Getäuschte bzw. Verfügende

Deliktstyp:

- verhaltensgebundenes Erfolgsdelikt

- Selbstschädigungsdelikt (Gegensatz: Fremdschädigungsdelikt, z.B. Diebstahl (§ 242 StGB)
Grund: das ungeschriebene Merkmal der Vermögensverfügung
Kritik: beim Dreiecksbetrug verfügt nicht der Geschädigte über das Vermögen!

- erfolgskupiertes Delikt

- Kommunikationsdelikt (Grund: das Opfer (ein Mensch) wird getäuscht)