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Entstehungsgeschichte des § 263 StGB Objektiver Tatbestand Subjektiver Tatbestand Normalfall Regelbeispiele des § 263 III StGB Qualifikaiton des § 263 V StGB Wichtige Gerichtsentscheidungen |
Wortlaut des § 247 StGB:
§ 247 Haus- und Familiendiebstahl Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
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