|
Entstehungsgeschichte des § 263 StGB Objektiver Tatbestand Subjektiver Tatbestand Normalfall Regelbeispiele des § 263 III StGB Qualifikaiton des § 263 V StGB Wichtige Gerichtsentscheidungen |
Wortlaut des § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
§ 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
|